Neuwahl des BR – vorzeitige
Vorzeitig neu wählen?
PRAXISTIPP zum Thema vorzeitige Neuwahlen von RA Thomas Ebinger:
Falls nichts mehr im Betriebsratsgremium geht, gibt es immer noch die Möglichkeit, Neuwahlen zu veranlassen. Wie das geht und worauf zu achten ist, lesen Sie in der Zeitschrift AiB, Heft 11/2017.
BGHP im November 2017
Thomas Ebinger, LL.M.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern:
Rechtsanwalt Thomas Ebinger, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel.: 030-440330-21
Telefax: 030-440330-22
E-Mail: ebinger(at)bghp.de
www.bghp.de