Compliance gegen Datenschutz
Artikel aus der Zeitschrift Computer und Arbeit 1/2016
Compliance dient der Kontrolle der Beschäftigten. Bei jeder Maßnahme hat die Interessenvertretung gesondert mitzubestimmen. Geht es um Überwachung durch digitale Kanäle, sind die Rechte der Beschäftigten besonders gefährdet. Der Arbeitnehmerdatenschutz ist zu beachten. Viele Details hat die Rechtsprechung geklärt.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel von Rechtsanwalt Thomas Berger und Rechtsanwalt Wolf Klimpe-Auerbach zum Thema Compliance gegen Datenschutz aus der Zeitschrift Computer und Arbeit, Ausgabe 1/2016.
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