23.01.2017

BGHP-Rechtsanwalt Thomas Berger als geladener Sachverständiger im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales

Ja zum Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)

BGHP-Rechtsanwalt Thomas Berger befürwortet am 23. Januar 2017 als geladener Sachverständiger im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundestages.

Weitere Einzelheiten können Sie Rechtsanwalt Berger’s schriftlicher Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD entnehmen. Nachlesen können Sie diese neben weiteren Stellungnahmen anderer Einzelsachverständiger und der Verbände hier.

Die vollständige mündliche Anhörung können Sie sich auf der Seite des Bundestages auch als Video ansehen.