BAG-Urteil zu Maßnahmen des Gesundheitsschutzes bei H&M
Betriebsrat erreicht Änderung der Rechtsprechung des BAG zur Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 28. März 2017 (1 ABR 25/15) eine Einschränkung der Mitbestimmung, die es durch eine frühere Entscheidung erst eingeführt hatte, wieder zurückgenommen. Dies ist ein wichtiger Erfolg, den der H&M Betriebsrat und seine Verfahrensbevollmächtigten errungen haben.
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