Handlungsempfehlungen zum neuen Entgelttransparenzgesetz
Seit dem 6. Juli 2017 gilt das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“,
kurz: Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG).
Angetreten ist der Gesetzgeber mit dem Ziel, die Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern zu verbessern und eine innerbetriebliche Transparenz der Entgeltstrukturen für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit herzustellen.
Viele fragen sich nun: Hält das Gesetz, was es verspricht? Und wie ist es anzuwenden? Denn nicht bei allen Regelungen ist klar, was damit gemeint ist.
Doch die wichtigste Frage ist: Welche Aufgaben kommen auf Betriebsräte zu und warum ist hier Ihre/Eure Initiative gefragt?
Unsere Antworten darauf finden Sie in unserem Update Arbeitnehmerrecht Nr. 7/2017