Studie belegt, dass Mindestlohn häufig umgangen wird
Missbrauch in Betrieben mit Betriebsräten sehr viel seltener
Seit 01.01.2015 ist in Deutschland das Mindestlohngesetz in Kraft. Von einigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, gilt seitdem für Beschäftigte eine Lohnuntergrenze von derzeit 8,84 `. Dies bedeutet aber leider nicht, dass alle, die unter die Regelungen des Mindestlohngesetzes fallen, diesen tatsächlich auch erhalten.
Nach einer aktuellen Studie des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung) bekamen im Jahr 2016 rund 2,7 Millionen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn ausgezahlt, obwohl sie einen rechtlichen Anspruch auf diesen hatten. Dies sind knapp 10 % aller Arbeitnehmer, für die der Mindestlohn gilt. Besonders häufig sind Verstöße gegen das Mindestlohngesetz im Dienstleistungsbereich und in privaten Haushalten mit Hauspersonal festzustellen.
Betriebsräte und Tarifverträge schützen vor Lohndumping
Die Studie kommt weiter zu dem Ergebnis, dass Verstöße gegen den Mindestlohn vor allem in Betrieben zu beobachten sind, in denen kein Betriebsrat existiert und kein Tarifvertrag gilt. In Betrieben mit Arbeitnehmervertretung und Tarifvertrag lag die Quote der Mindestlohn-Umgehungen 2016 bei nur 3,2 %. Fehlte beides, erhielten hingegen 18,6 % der Beschäftigten nicht den Mindestlohn – also mehr als fünfmal so viele. Dies zeigt auf, welch wichtige Schutzfunktionen Betriebsräte und Tarifverträge für die Beschäftigten haben und dass die betriebliche Mitbestimmung zu einer konkreten und spürbaren Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt.
Unter dem Strich eine positive Bilanz
Insgesamt wird in der Studie die Einführung des Mindestlohnes – trotz aller Probleme seiner Durchsetzung – als sehr positiv angesehen. Die Armut unter den Beschäftigten im Niedriglohnbereich (unter 10,- ` Stundenlohn) sei zurückgegangen und es gebe in diesen Bereichen spürbare Lohnerhöhungen. Doch schwarze Schafe gibt es nach wie vor. Dementsprechend fällt die Bilanz des WSI-Arbeitsmarktexperten Dr. Toralf Pusch aus: „Die insgesamt sehr positive Bilanz des Mindestlohns wird getrübt, weil nach den neuesten verfügbaren Daten auch mehr als ein Jahr nach der Einführung noch zahlreiche Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben.“
Es fehle unter anderem an wirksamen Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Mindestlohngesetzes.
So seien im zuständigen Kontrollbereich des Zolls zu wenig Stellen vorhanden. Die Personalknappheit sorge dafür, dass Verstöße nicht rechtzeitig und umfassend genug aufgeklärt werden können. Hier sei der Staat gefragt.
Die komplette Studie findet sich unter https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_19_2018.pdf
BGHP Betriebsratsberater-Team, 08.02.2018