Fristlose Kündigung eines BVG-Fahrers ist rechtmäßig
LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 16.08.2018 (Az. 10 Sa 469/18) die fristlose Kündigung eines BVG-Fahrers für rechtmäßig erachtet.
Was ist passiert?
Dem BVG-Fahrer wurde vorgeworfen, dass er von ausländischen Fahrgästen zwar Geld für die Fahrt angenommen, ihnen aber im Gegenzug keinen Fahrschein ausgehändigt haben soll. Ins Rollen kam die Angelegenheit, als sich ein Kunde bei der BVG über das Verhalten des Fahrers beschwerte. Der Fahrer habe zwar den Fahrpreis kassiert, aber kein Ticket ausgedruckt, sondern erklärt „You don’t need a ticket“. Daraufhin veranlasste die BVG eine Prüfung. Dabei beobachte ein Prüfer den Fahrer, wie er in mindestens vier Fällen zwar Geld annahm, aber kein entsprechendes Ticket aushändigte. Die BVG kündigte den Fahrer daraufhin fristlos ohne eine vorherige Abmahnung. Nachdem der Fahrer gegen die Kündigung gerichtlich vorging, musste das LAG Berlin-Brandenburg den Fall beurteilen.
Wie bewertete das LAG den Fall?
Das LAG hielt die fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung für wirksam. Nach Abschluss der Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass der Fahrer tatsächlich in mehreren Fällen Kunden abkassiert hatte, ohne entsprechende Fahrscheine auszugeben. In einem solchen Fall liegt eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vor, die ausnahmsweise eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt.
BGHP Betriebsratsberater-Team