Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Kein verkaufsoffener Sonntag am 30. September 2018 in Berlin
In einer Eilentscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 26.09.2018 die Beschwerde des Landes Berlin gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12.09.2018 zurückgewiesen. Dieses hatte in einem Eilverfahren die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 30. September anlässlich der „Berlin Art Week“ auf Antrag der Gewerkschaft ver.di einstweilen suspendiert. Es hält die Allgemeinverfügung des Landes Berlin vom 08.08.2018, die die Öffnung erlaubte, mit hoher Wahrscheinlichkeit für rechtswidrig.
Wann dürfen in Berlin ausnahmsweise auch am Sonntag Geschäfte öffnen?
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes kann das Land Berlin per Allgemeinverfügung bis zu maximal acht verkaufsoffene Sonntage im Jahr festlegen, soweit ein öffentliches Interesse besteht. Dies kann vor allem bei wichtigen touristischen Ereignissen oder Sportevents der Fall sein, die viele Besucher anziehen. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht sahen bei der „Berlin Art Week“ aber kein solches öffentliches Interesse gegeben, dass eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsöffnung rechtfertigen würde. Damit bestätigten beide Gerichte die Rechtsansicht von ver.di. Die Geschäfte bleiben daher am 30.09.2018 geschlossen.
AG City Berlin will Entscheidung offenbar ignorieren
An diese Entscheidung scheinen sich jedoch nicht alle Akteure halten zu wollen. So wirbt aktuell die „AG City Berlin“ (ein Zusammenschluss von Geschäften rund um den Kurfürstendamm) auf ihrer Webseite damit, dass am 30. September ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden soll. Da die Gerichte bereits festgestellt haben, dass die „Berlin Art Week“ kein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung rechtfertigen kann, versucht die „AG City Berlin“ es mit einem Trick:
Sie begründet die Sonntagsöffnung nicht mehr mit der „Berlin Art Week“, sondern mit dem Lichtkunstfestival „Berlin leuchtet“ und dem Tag der Deutschen Einheit. Allerdings ist „Berlin leuchtet“ deutlich kleiner als die „Berlin Art Week“ und auf die ganze Stadt verteilt. Die Veranstaltung beginnt auch erst um 19:00 Uhr, wohingegen die Geschäfte nur bis 18:00 Uhr geöffnet sein sollen. Auch der Tag der Deutschen Einheit ist erst drei Tage später. Aber das scheint die „AG City Berlin“ nicht zu stören, frei nach dem Motto „Dreistigkeit kommt weiter“.
Ver.di hat bereits angekündigt, gegen die geplante Sonntagsöffnung durch die „AG City Berlin“ notfalls per einstweiliger Verfügung vorzugehen. Im Interesse der betroffenen Beschäftigten ist zu hoffen, dass das Land Berlin die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ernst nimmt und durchsetzt.
27.09.2018 – BGHP Betriebsratsberater-Team