23.08.2019

BGHP-Anwalt Martin Fieseler referiert zum Gesundheitsschutz auf der dtb-Fachtagung Alles, was Recht ist! Betriebliches Gesundheitsmanagement und der neue Datenschutz

Herzstück jedes modernen betrieblichen Gesundheitsschutzsystems ist die Gefährdungsbeurteilung. Der Gesetzgeber ging dabei davon aus, dass Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam dafür sorgen, dass die Belegschaft auf Dauer sicher und gesund durch den Arbeitsalltag kommt. Aus diesem Grund hat er dem Betriebsrat ein umfassendes und zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung eingeräumt. Doch der Alltag sieht oft anders aus: Der Arbeitgeber führt die Gefährdungsbeurteilung entweder allein oder gar nicht durch. Die Vorschläge des Betriebsrats verhallen ungehört. Und Abhilfemaßnahmen sind nicht umsetzbar oder zu teuer.

Doch diese Praxis kann man als Betriebsrat ändern und die Gefährdungsbeurteilung zu dem machen, was sie sein soll: Ein effektives Instrument, um die Gesundheit der Belegschaft zu schützen und zu bewahren – ohne den Betrieb in den Ruin zu treiben. Wie das gehen kann? Dazu referiert BGHP-Anwalt Martin Fieseler bei der

dtb-Fachtagung
„Alles, was Recht ist!
Betriebliches Gesundheitsmanagement und der neue Datenschutz“

vom 17. bis 19. September 2019 in Berlin. Denn auch in Zeiten der Digitalisierung und neuer Arbeitsformen gilt der alte Grundsatz: Ein gesundes Unternehmen gibt es nur mit gesunden Mitarbeitern.

Martin Fieseler referiert dann am 18. September 2019 um 13 Uhr zum Thema

„Gefährdungen reichen für die Mitbestimmung des Betriebsrats aus“

Ein Durchbruch im Recht der Mitbestimmung im Gesundheitsschutz, so muss man die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.03.2017 bezeichnen. Jahrelang haben Anwälte der Arbeitgeber*innen in Einigungsstellen und Gerichtsverfahren vertreten, zwar könnten Betriebsräte die Beurteilung von Gefährdungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz mitbestimmen, nicht aber die daraus folgenden Maßnahmeregelungen. Diese seien nur ausnahmsweise bei einer unmittelbaren Gefahrenlage mitbestimmungspflichtig, die fast nie vorlag. Stützen konnten sie sich dabei auf eine Aussage in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012.

Dieser Rechtsauffassung, die die effektive Arbeit der Betriebsräte zum Schutz der Beschäftigten durch Beteiligung hinderte, hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung von 2017 eine klare Absage erteilt. Wir sind besonders stolz darauf, dass diese Entscheidung einer unserer Betriebsrats-Mandanten durch alle Instanzen hinweg mit unserer Unterstützung erkämpft hat. Damit hat er erstritten, dass das fehlende Glied in der Mitbestimmungskette geschlossen wird:

Nicht nur Gefährdungsbeurteilungen, sondern auch die Maßnahmeregelungen zur Abhilfe der Gefährdungen hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Was die Entscheidung Neues bringt, warum sie geboten ist und was sie sonst noch an wichtigen Erkenntnissen für die Betriebsratsarbeit bereithält, darüber spricht Martin Fieseler.

Wir freuen uns auf einen Kaffee und anregende Gespräche mit unseren Mandat*innen, Kolleg*innen und Freund*innen (und solchen, die es werden wollen) vor und nach den Vorträgen auf der Tagung. Und vielleicht ergeben sich daraus ja neue spannende gemeinsame Projekte. Selbstverständlich kann man sich für die Tagung noch anmelden.

Das BGHP-Betriebsratsberater-Team