22.11.2019

Änderung des TzBfG durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) III: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung und Anderes

Am 08.11.2019 hat der Bundesrat dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) III zugestimmt. Die wohl weitreichendste Änderung betrifft die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, die zur Abschaffung der sog. gelben Zettel führen wird: Künftig sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit einer*eines Arbeitnehmer*in sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung informieren.

Daneben enthält das BEG III aber auch kleinere Änderungen im Arbeitsrecht: So werden die Formvorschriften für den Arbeitgeber in § 8 Abs. 5 TzBfG gelockert.

Was galt zuvor?

Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist für den Teilzeitantrag eines*einer Arbeitnehmer*in, für den bis dahin keine Formvorschriften galten, die Textform eingeführt worden. Diese gilt nun sowohl für einen Antrag auf eine zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG als auch für den neu eingeführten Anspruch auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG.

Was ist neu?

Der Gesetzgeber zieht nun für den Arbeitgeber nach und lockert die formellen Anforderungen an dessen Entscheidung: Zuvor bedurfte die Entscheidung des Arbeitsgebers über einen Teilzeitwunsch der Schriftform. Die vorgesehen Neuregelung sieht nun vor, dass eine Mitteilung in Textform ausreichend ist. Die gelockerte Formvorschrift wird ebenfalls sowohl für den Antrag auf eine zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit als auch für den Anspruch auf Brückenteilzeit gelten.

Welche Erleichterung tritt für den Arbeitgeber nun konkret ein?

Ganz konkret bewirkt die Änderung der Formvorschrift, dass der Arbeitgeber die Mitteilung zum Teilzeitwunsch nicht mehr eigenhändig unterschreiben muss. Einer solchen Unterschrift bedarf es bei der Textform im Gegensatz zur Schriftform nicht. Insofern würde der Arbeitgeber das Formerfordernis zukünftig auch durch eine E-Mail oder ein Fax erfüllen.

Ihr BGHP-Betriebsratsberater-Team, November 2019