Compliance muss mitbestimmt sein
BGHP-Fachanwalt Thomas Berger veröffentlicht zum Thema „Compliance muss mitbestimmt sein“ in der Zeitschrift Computer und Arbeit, Heft 11/2019
„Compliance-Systeme halten für Interessenvertretungen komplexe rechtliche und gremienpolitsche Herausforderungen bereit. Sie sollten ihre Mitbestimmungsrechte umfassend wahrnehmen und dabei unbedingt den Beschäftigtendatenschutz berücksichtigen.“