Betriebsrat bestimmt bei Compliance mit
BGHP-Fachanwalt Thomas Berger veröffentlicht eine Urteilsbesprechung zum Thema „Betriebsrat bestimmt bei Compliance mit“ nach dem Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 06.08.2019 – 2 TaBV 9/19 in der Zeitschrift Computer und Arbeit, Heft 2/2020
„Legt der Arbeitgeber eines Call-Centers in einer Arbeitsanweisung fest, wie seine Beschäftigten mit IT-Pannen umzugehen und welches Melde-Verfahren sie dann einzuhalten haben, handelt es sich um eine Angelegenheit der betrieblichen Ordnung. Dem Betriebsrat steht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht zu.“