Beschluss gegen Arbeitspflicht
In diesen Corona-Zeiten stehen viele Betriebsräte vor der Herausforderung, mit dem Arbeitgeber Gesundheitsschutzmaßnahmen festzulegen, um die Belegschaft so gut wie möglich vor Ansteckungsrisiken zu schützen. Den Betriebsräten steht dabei ein zwingendes Mitbestimmungsrecht und Initiativrecht zu. Aber nicht alle Arbeitgeber sind gewillt, diese Rechte zu respektieren und mit dem Betriebsrat die Gesundheitsschutzmaßnahmen zu verhandeln oder überhaupt effektive Maßnahmen zu ergreifen.
Wie der Betriebsrat der Lebenshilfe in der Schule gGmbH mit Unterstützung von BGHP doch sein Recht bekommen hat, erfahren Sie in unserem BGHP-Betriebsrats-Update 5/2020.
Den entsprechenden Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin – 8 BVGa 5762/20 – vom 06.05.2020 finden Sie hier.