24.02.2022

BGHP-Update Nr. 1/2022 – Info für Arbeitnehmer*innen zur BR-Wahl

BGHP-Update Nr. 1/2022

Liebe Betriebsräte,

demnächst stehen wieder in der Zeit vom 1. März – 31. Mai 2022 Betriebsratswahlen an. Anlass genug zu fragen, ob bewährte und engagierte Betriebsräte wieder antreten sollen und wie die bisherige Politik von der Belegschaft bewertet wird. Gleichzeitig stehen neue Kolleg*innen in den Startlöchern oder überlegen noch, für den Betriebsrat zu kandidieren. Viele Kolleg*innen zögern auch noch und fragen, was man als Betriebsrat überhaupt erreichen kann und ob der Aufwand lohnt, sich dafür zu engagieren.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht, welche Betriebsräte vertreten und beraten, wissen wir, dass Betriebsräte starke Rechte haben, um Beschäftigteninteressen durchzusetzen. Allerdings müssen die Rechte auf dem Papier auch tatsächlich genutzt und zum Schutz der Kolleg*innen auch durchgesetzt werden. Es macht einen großen Unterschied in der Praxis, ob es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, der sich für die Interessen der Kolleg*innen aktiv einsetzt und in der Lage ist, Verbesserungen der Arbeitsbedingungen durchzusetzen oder zumindest Verschlechterungen zu verhindern. Gleichzeitig braucht es für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit einen erheblichen persönlichen Einsatz, eine hohe Motivation, Durchhaltevermögen und die Bereitschaft des Einzelnen, sich das erforderliche Wissen und die Fähigkeiten im Amt anzueignen. Zudem braucht es für eine durchsetzungsstarke Betriebsratsarbeit ein sehr gutes Teamwork innerhalb des Gremiums.

Sich hierfür neu zu motivieren und geeignete Bewerber*innen zu finden und dafür zu begeistern, ist kein Selbstläufer. Wir wollen Euch mit dem nachfolgenden Text dafür Unterstützung geben und Mut machen.

Rechtsanwalt Uwe Nawrot
für das BGHP-Betriebsratsberater-Team