„Hitze am Arbeitsplatz“ – Rechtslage, Rechte des Betriebsrates und Empfehlungen für die Praxis
Die Sommer werden länger und heißer und damit steigt auch die Hitze am Arbeitsplatz mit teilweise erheblichen Belastungen für die Arbeitnehmer*innen. Gleichwohl sind Arbeitnehmer*innen auch hier nicht ohne gesetzlichen Mindestschutz. Zudem können Betriebsräte spürbare Abmilderungen und Verbesserungen beim Schutz vor Hitze bewirken. Rechtsanwalt Uwe Nawrot zeigt in seinem Vortrag, welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte bestehen. → Download Präsentation
Betriebsräte mit entsprechendem Bedarf können Herrn Rechtsanwalt Uwe Nawrot gern auch als Referenten für Betriebsratsseminare und juristischen Sachverständigen für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen buchen.
BGHP-Rechtsanwält*innen beraten und vertreten bundesweit Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräte und Personalräte auch im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
24.06.2022 BGHP-Betriebsratsberater-Team