Gefahr

Unter einer Gefahr ist im Bereich des Arbeitsschutzes eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens zu einem Schaden führt.

Dem Schadenseintritt muss eine hinreichende Wahrscheinlichkeit zugrunde liegen. Welcher Grad der Wahrscheinlichkeit ausreicht, ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach der Art der betroffenen Rechtsgüter zu bestimmen.

Im Arbeitsschutz, bei dem es um Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer geht, genügt ein geringeres Maß an Wahrscheinlichkeit als bei einer Gefahr für Sachgüter ( BAG vom 12.08.2008 – 9 AZR 1117/06  unter Hinweis auf BT-Drucks. 13/3540 S. 16; Kollmer/Kreizberg § 5 Rn. 30).

Siehe auch unter dem Stichwort → Arbeitsschutzgesetz.

zuletzt bearbeitet: 16.02.2010/Rechtsanwalt Thomas Berger (Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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