BGHP-Fachanwalt Thomas Berger als geladener Sachverständiger im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales
Gesetz gegen Mobbing
BGHP-Fachanwalt Thomas Berger erläutert am 27. Januar 2020 als geladener Sachverständiger im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales, warum ein Gesetz gegen Mobbing notwendig ist und zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung flankierende Änderungen im Betriebsverfassungsrecht und Ergänzungen im Arbeitsschutzgesetz erforderlich sind.
Weitere Einzelheiten können Sie Rechtsanwalt Berger’s schriftlicher Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (19/6128) und der Fraktion DIE LINKE (19/16480) entnehmen. Nachlesen können Sie diese neben weiteren Stellungnahmen anderer Einzelsachverständiger und der Verbände hier.