BGHP-Fachanwalt Thomas Berger referiert zu Compliance auf der dtb-Fachtagung „Wir haben doch nichts zu verbergen … beobachtet, bewertet, beurteilt“
BGHP-Fachanwalt Thomas Berger referiert zu Compliance auf der
dtb-Fachtagung „Wir haben doch nichts zu verbergen … beobachtet, bewertet, beurteilt“
vom 5. bis 7. November 2019 in Berlin.
Compliance kann sich gegen die Beschäftigten wenden. Damit sie nicht zu einem unkontrollierten Überwachungsinstrument gegen die Beschäftigten wird und Haftungen nach unten durchgereicht werden, sollten Betriebsräte ihre Unterrichtungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Compliance-Themen wie Ethikrichtlinien, Schulungen, Whistleblowing und internen Untersuchungen kennen und im Interesse der Beschäftigten auch nutzen.
Thomas Berger wird daher am
Mittwoch, den 6. November 2019, im Fachforum 3 praxisnahe Antworten geben auf die Frage
„Wie sollten Compliancesysteme geregelt werden?“
Das BGHP-Betriebsratsberater-Team