Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt in Kraft – What to do?
Es ist soweit: Heute, am 25. Mai 2018, tritt die neue DSGVO in Kraft. Diese Verordnung soll den Datenschutz in der EU vereinheitlichen und regelt, wie Unternehmen, Behörden aber auch Vereine und Einzelpersonen künftig mit personenbezogenen Daten umzugehen haben.
Die Rechte der Verbraucher werden gestärkt. Auch das Recht auf Vergessenwerden (Löschung bestimmter Daten), das Recht auf Auskunft (Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen) und das Prinzip „Datenrucksack“ (beim Anbieterwechsel können Daten, wie Mails, Fotos usw., mitgenommen werden) sind in der neuen DSGVO geregelt. Darüber hinaus werden die Sanktionsmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen teilweise erheblich verschärft.
Auch im Arbeitsleben wird die neue DSGVO voraussichtlich eine große Rolle spielen. Für Betriebsräte sollte sie der Anlass sein, den Datenschutz und die Datensicherheit im Betrieb und Unternehmen (erneut) zu thematisieren, sowie die Belegschaft über die Wichtigkeit des Themas und ihre Rechte aufzuklären. Wichtig ist es, bestehende Betriebsvereinbarungen auf ihre Vereinbarkeit mit der DSGVO und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) zu überprüfen und ggf. anzupassen bzw. neu zu verhandeln.
Um Betriebsräte bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, hat die Redaktion des Betriebsratsberaters eine Rubrik „Datenschutz-Spezial: DSGVO und BDSG neu“ eingeführt. Dort stellen wir die wesentlichen Neuerungen im Bereich des Datenschutzes vor und geben Tipps, was bei neuen und alten Betriebsvereinbarungen zum Thema zu beachten ist.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und stehen gern für Beratungen oder rechtliche Unterstützung zur Verfügung.
BGHP Betriebsratsberater-Team
25.05.2018