29.08.2017

BAG-Urteil zu Maßnahmen des Gesundheitsschutzes bei H&M

Betriebsrat erreicht Änderung der Rechtsprechung des BAG zur Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 28. März 2017 (1 ABR 25/15) eine Einschränkung der Mitbestimmung, die es durch eine frühere Entscheidung erst eingeführt hatte, wieder zurückgenommen. Dies ist ein wichtiger Erfolg, den der H&M Betriebsrat und seine Verfahrensbevollmächtigten errungen haben.

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