Was kann bzw. was sollte ich tun, wenn ich eine Kündigung bekommen habe?
Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind, sollten Sie uns schnellstmöglich anrufen. Wir bieten Ihnen kurzfristig einen Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen und geben meistens schon telefonisch erste Hinweise und Einschätzungen zu etwaigen Erfolgsaussichten.
Wichtig ist es, in solchen Fällen nicht zu trödeln:
Das Kündigungsschutzgesetz sieht zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage eine sehr kurze Frist vor: drei Wochen ab Zugang der Kündigung, §§ 4, 7 KSchG.
Verpasst man diese Frist, kann man in den meisten Fällen „keinen Blumentopf“ mehr gewinnen.
Sollten Sie uns in dringenden Fällen (Erhalt einer Kündigung) telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail (anwalt@bghp.de) und wir rufen Sie unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, zurück.