Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der Kernthemen in jedem Betrieb.
Kein Gut sollte uns so am Herzen liegen wie die eigene Gesundheit. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam dafür sorgen, dass die Belegschaft auf Dauer sicher und gesund durch den Arbeitsalltag kommt. Hierfür weisen verschiedenste Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften den Betriebsparteien umfassende Rechte und Pflichten zu.
Ohne Kenntnis des Weges durch diesen „Dschungel“ ist ein effektiver Schutz der Arbeitnehmer nicht möglich. Daher gehört es zu den Grundlagen jeder Betriebsratsarbeit, sich Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz anzueignen. Dies gilt insbesondere für das Instrument der Gefährdungsbeurteilung – dem Herzstück jedes modernen Gesundheitsschutzsystems.
Thomas Berger
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Rechtsanwalt Thomas Berger
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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