Landesämter für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht
a) Was machen die Landesämter für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht?
b) Welche Aufgaben und Rechte hat die staatliche Aufsicht?
c) Welche Maßnahmen sind bei Arbeitsschutzverstößen möglich?
a) Was machen die Landesämter für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht?
Die staatlichen Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze und der dazu erlassenden Verordnungen und Regeln zu überwachen.
Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG 1996). Der Name der entsprechenden Aufsichtsbehörde ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich (Gewerbeaufsicht, Landesamt für Arbeitsschutz, Landesgewerbeamt).
In Berlin heißt das zuständige staatliche Amt für den Arbeitsschutz Landesamt für Gesundheit und technische Sicherheit (LAGetSi).
Für das Land Brandenburg ist das Landesamt für Arbeitsschutz (LAVG) die zuständige staatliche Stelle.
b) Welche Aufgaben und Rechte hat die staatliche Aufsicht?
Zu den Aufgaben der staatlichen Aufsicht gehören:
- Überwachung des technischen Arbeitsschutzes (z. B. Produkt-, Geräte- und Anlagensicherheit)
- Überwachung und Kontrolle des sozialen Arbeitsschutzes (z. B. Arbeitszeit, Mutterschutz, Jugendschutz)
- Befugnis, jederzeit und unangemeldet ihr Unternehmen zu betreten und Kontrollen durchzuführen
- Beratung zu arbeitshygienischen und arbeitsmedizinischen Fragen, einschließlich Stress
- Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und auch Dritter durch Verfügung
- Beratung und Aufsicht der Unternehmen in Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern
c) Welche Maßnahmen sind bei Arbeitsschutzverstößen möglich?
Folgende Maßnahmen kommen z.B. bei Arbeitsschutzverstößen in Betracht:
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch Verwarnungsgelder oder Geldbußen
- Stilllegung von Anlagen und Untersagen des Betreibens, wenn Leben und Gesundheit gefährdet werden