Arbeitszeit
„Zeit ist Geld“ – ist für viele Unternehmen der Grundsatz
… wenn es darum geht, die Arbeitszeit der Beschäftigten so zu planen und zu organisieren, dass die Arbeit möglichst profitabel verrichtet wird. Größtmögliche Flexibilität der Arbeitszeit und möglichst schnelle Erreichbarkeit der Beschäftigten mit so wenig Personaleinsatz wie möglich sind hierfür die Mittel. Die aktuelle Diskussion um die sogenannte „Arbeit 4.0.“ dreht sich vor allem auch darum, die Arbeitszeit noch mehr als bisher an die Bedürfnisse der Unternehmen an einer möglichst gewinnbringenden Verwertung von eingesetztem Personal anzupassen.
Aber was sind im Gegensatz dazu die Rechte der Arbeitnehmer*innen? Welche gesetzlichen Mindeststandards bei der Arbeitszeitplanung gibt es und wie sind sie umzusetzen? Wie werden die Interessen der Arbeitnehmer*innen an einer im Voraus planbaren Freizeit, an einer Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und an einem Schutz vor belastenden Arbeitszeiten gewahrt? Auf welche Weise und durch wen können die Interessen der Beschäftigten in der Praxis gesichert werden?
Der Gesetzgeber hat Betriebsräten bei der Gestaltung dieser Rechte und deren Ausgleich mit den Arbeitgebern sehr starke Mitwirkungsrechte eingeräumt, die jeder Betriebsrat kennen sollte. Gerade auf diesem Gebiet sind die Rechte des Betriebsrats so stark, dass man sagen kann: Im Bereich der Arbeitszeitgestaltung geht (fast) nichts ohne Zustimmung des Betriebsrates.
Wir haben im Folgenden die aus Arbeitnehmer*innen und Betriebsratsrecht wichtigsten Regelungen und Gerichtsentscheidungen zusammengestellt und hoffen damit, den Beschäftigten und Interessenvertretungen in den Betrieben und Verwaltungen für ihre Praxis wichtige Anhaltspunkte zu geben.
Uwe Nawrot
Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich jederzeit gerne an mich als Verantwortlichen für die Rubrik Arbeitszeit oder an meine Kolleginnen und Kollegen wenden.
Rechtsanwalt Uwe Nawrot
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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