Gleitzeit


(1) Was versteht man darunter?

Im Zusammenhang mit einem Arbeitszeitkonto wird oft Gleitzeit vereinbart. Arbeitsvertraglich bleiben auch hier die im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeitdauer und die Höhe der Vergütung unberührt. Der Arbeitgeber verzichtet aber weitgehend auf die Festlegung der Lage der täglichen Arbeitszeit im Rahmen seines Weisungsrechtes.

Dem / der Arbeitnehmer*in steht es danach frei, innerhalb eines bestimmten zeitlichen Korridors zu entscheiden, wann er / sie die Arbeit am Tag beginnt und beendet. Neben der Lage kann mit der Gleitzeit auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit flexibel gestaltet werden. Danach schuldet der/die Arbeitnehmer*in die Leistung der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens, der unterhalb der ansonsten einschlägigen täglichen Sollarbeitszeit liegt (Kernarbeitszeit). Spätestens zu Beginn der Kernarbeitszeit muss er / sie die Arbeit antreten und frühestens am Ende dieser Kernarbeitszeit darf er / sie die Arbeit verlassen. Daneben gibt es eine Rahmenarbeitszeit vor Beginn und nach Ende der Arbeitszeit. Innerhalb dieser Rahmenarbeitszeit steht es dem / der Arbeitnehmer*in frei, wann er/sie die Arbeit aufnimmt und beendet.

Der / die Arbeitnehmer*in kann auf diese Weise erhebliche Plus- oder Minusstunden ansammeln, die es bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entweder vollständig oder wenigstens annähernd auszugleichen gilt. Daher ist diesbezüglich eine Regelung über zulässige Höchstgrenzen für Plus- und Minusstunden innerhalb eines bestimmten Ausgleichszeitraumes im Rahmen eines Arbeitszeitkontos (s. o.) erforderlich.

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(2) Was sind Vor- und Nachteile aus Sicht des/der Arbeitnehmer*in?

Im Kern gelten hier die Ausführungen zum Arbeitszeitkonto mit dem großen Unterschied, dass bei dieser Regelung der / die Arbeitnehmer*in erheblich mehr Freiräume für die eigenverantwortliche Gestaltung der Arbeits- und Freizeit zur Verfügung stehen.

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