Compliance
Überwachung der Unternehmen und Kontrolle durch Betriebsräte
Compliance ist die Organisation und Überwachung der Einhaltung von Recht und Gesetz sowie gesellschaftlicher Mindeststandards durch Unternehmen. Deren Verletzung (Non-Compliance) kann zu wirtschaftlichen Schäden bis hin zu Firmenzusammenbrüchen führen. Beispiele sind Enron, Schlecker, die Deutsche Bank, Wirecard oder auch die Nichtbeachtung von Umwelt- und Verbrauchergesetze durch Volkswagen (Dieselskandal).
Da immer auch Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze bedroht sein können, ist Compliance, also die Beachtung der Gesetze und gesellschaftlicher Mindeststandards, jedenfalls im Interesse der Arbeitnehmer. Da Compliancesysteme aber auf Überwachung und Verfolgung angelegt sind, können sie sich auch gegen die Beschäftigten wenden. Damit sie nicht zu unkontrollierten Überwachungen gegen die Belegschaften eingesetzt werden, müssen Betriebsräte ihre Unterrichtungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Compliance-Themen wie Ethikrichtlinien, Whistleblowing und internen Untersuchungen kennen und durchsetzen.
Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich jederzeit gerne an uns als Verantwortliche für die Rubrik Compliance oder an unsere Kolleginnen und Kollegen wenden.
Wolf Klimpe-Auerbach
Rechtsanwalt Wolf Klimpe-Auerbach
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