Entgelt
Häufig gestellte Fragen zum Thema Entgelt und deren rechtliche Einordnung
Unter Entgelt werden die Leistungen verstanden, die der Arbeitgeber als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers erbringt. In der Praxis sind Entgeltfragen häufig eines der zentralen Konfliktfelder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen.
In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, hat dieser – soweit keine abschließenden Regelungen in einem Tarifvertrag bestehen – in Entgeltfragen weitreichende Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 10, Nr. 11 BetrVG. Zweck des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates ist die transparente Gestaltung des betrieblichen Lohnsystems und die Herstellung innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit.
In dieser Rubrik beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema Entgelt und ordnen diese rechtlich ein. Hierbei wird getrennt zwischen den Rechten der einzelnen Arbeitnehmer*innen und der Mitbestimmung des Betriebsrates in Entgeltfragen.
Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich jederzeit gerne an uns als Verantwortliche für die Rubrik Entgelt oder an unsere Kolleginnen und Kollegen wenden.
Rechtsanwalt Uwe Nawrot
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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