Interessenausgleich / Sozialplan

Ein wichtiges Instrument des Betriebsrates

Interessenausgleich und Sozialplan sind die wichtigsten Instrumente des Betriebsrates, um auf Betriebsänderungen, wie Betriebsschließungen, Umzüge oder andere Umstrukturierungen, zu reagieren. Durch den Interessenausgleich sollen möglicherweise entstehende Nachteile für Arbeitnehmer*innen bereits im Vorfeld vermieden werden. Der Betriebsrat verhandelt dabei nicht nur darüber, wie die konkrete Betriebsänderung durchzuführen ist, sondern auch, ob sie überhaupt stattfinden soll. Mit einem Sozialplan werden dagegen die Nachteile, die in der Form von Kündigungen, Entgelteinbußen oder Versetzungen entstehen können, ausgeglichen.

Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich jederzeit gerne an mich als Verantwortlichen für die Rubrik Interessenausgleich/Sozialplan oder an unsere Kolleginnen und Kollegen wenden.

Rechtsanwalt Uwe Nawrot
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tel.: 030-440330-27
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E-Mail: nawrot(at)bghp.de

Uwe Nawrot

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