Urlaub

Urlaub ist die bezahlte oder unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft. Gesetzlich geregelt ist der Urlaub im Bundesurlaubsgesetz.

Auch dem Betriebsrat stehen im Zusammenhang mit der Urlaubsgewährung umfassende Mitbestimmungsrechte zu.