Umwelt- und Tierrechte im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Diese Themen-Rubrik soll sich vor allem mit umweltrechtlichen Themen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts beschäftigen.
Dies natürlich vor allem vor dem Hintergrund von Klimawandel, Zerstörung der Biodiversität und letztlich der Auslöschung jeglichen Lebens auf unserem Planeten.
Die Rubrik soll sich auch mit tierrechtlichen Themen und dem faktischen Verhältnis zwischen Mensch und Tier im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht beschäftigen.
Die Umsteuerung von Produktion, Dienstleistung und der Organisation von Arbeit und Wirtschaft ist notwendig, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und Mensch und nichtmenschlichen Tieren eine lebenswerte Gegenwart und Zukunft zu sichern.
Dass diese Umsteuerung nicht nur ein Thema der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis ist, sondern die Verwirklichung eines Verfassungsauftrags darstellt, ergibt sich aus dem Grundgesetz selbst.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art. 20 a GG:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
(Hervorhebungen durch den Autor)
Arbeitsrecht, Umweltrecht und Tierschutzrechte teilen das Schicksal von Umsetzungs- und Vollzugsdefiziten.
Im Hinblick auf den Verfassungsauftrag aus Art. 20 a Grundgesetz, aber vor allem auch zur Eindämmung des Klimawandels, des Verlustes an Biodiversität und der Bewahrung vor Zerstörung allen Lebens auf der Erde benötigt es einer gesetzgeberischen Tätigkeit, die die Probleme in jedem Bereich angehen muss.
Diese Rubrik soll sich daher auch mit der diesbezüglichen Untätigkeit des Gesetzgebers auf dem Gebiet der arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen, insbesondere betriebsverfassungsrechtlichen Gesetzgebung beschäftigen.
Recht auf einen Bürohund
[31.08.2023] BGHP-Fachanwalt Thomas Berger schreibt zum Thema „Bürohund“ in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb (AiB), Ausgabe 7-8/2023
[26.05.2023] BGHP-Fachanwalt Thomas Berger ist live zu Hören in einem Podcast der AiB-Audio zum Thema „Bürohund“.
[25.04.2023] BGHP-Fachanwalt Thomas Berger ist live zu Sehen in einem Sendebeitrag von ntv-Service zum Thema „Bürohund“.
Tierrechte
Betriebsräten und Personalräten kommt bei der Verbesserung der Rechte von Menschen und Tieren im Arbeitsleben eine wichtige Verantwortung zu. Das geht von dem „Recht auf einen Bürohund“ über arbeitszeitliche Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und um Tiere erweiterter Familie bis zu den gesundheitlich positiven Auswirkungen der Einbindung von Tieren in den Arbeitsalltag.
Insoweit kommen auch Mitbestimmungsrechte in Betracht, die von Betriebsräten und Personalräten aktiviert werden können und sollten. Die Rubrik soll aber auch aufzeigen, dass es in vielen Fällen gleichgerichtete Interessen zwischen Menschen und Tieren gibt und sie oft unter gleichen negativen Strukturen leiden. Die Bedingungen in der Tierzucht- und Fleischindustrie legen beredtes Zeugnis für die besonderen Abscheulichkeiten dieser Branche gegenüber Mensch und Tier ab.
Umweltrechte
Mitbestimmung im Klima- und Umweltschutz – ein Artikel von Prof. Dr. Wolfgang Däubler und BGHP-Anwalt Thomas Berger in der Zeitschrift AiB, 01/2022
Thomas Berger
Rechtsanwalt Thomas Berger
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 030 / 440 330 – 26
Telefax: 030 / 440 330 – 22
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